Neues Schuljahr startet mit neuem Lehrpersonal in Religion

thumb_1bevollmaechti_reli-lehrer_alleRHEIN-LAHN. (23. Juli 2018) Es ist immer wieder ein ergreifendes Ereignis, wenn Religionslehrerinnen und Religionslehrer ihre Bevollmächtigungs-Urkunde erhalten. Sie dürfen ab dann offiziell unterrichten. Bei einem festlichen Gottesdienst in Wiesbaden hob Hessen-Nassaus Kirchenpräsident Volker Jung die besondere Bedeutung des Fachs auch im Kampf gegen Fanatismus hervor. Glückwünsche vom Dekanat Nassauer Land übermittelte die neue Beauftragte für Religionspädagogik Ulrike Norwig.

thumb_1-2018-1bevollmchti_norwigMit einem Blumenstrauß gratulierte Norwig auch Nadine Roßwurm, die an der Realschule Plus in Hahnstätten ihren Dienst als Religionslehrerin aufnimmt. Mehr als 80 evangelische Religionslehrerinnen und Religionslehrer aus dem gesamten Einzugsbereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) waren in der Wiesbadener Marktkirche in ihren Dienst eingeführt worden. Kirchenpräsident Volker Jung überreichte ihnen die sogenannte Bevollmächtigungs-Urkunde. Die Lehrerinnen und Lehrer dürfen nun mit allen Rechten und Pflichten evangelische Religion unterrichten.

In Deutschland erhalten evangelische und katholische Lehrkräfte neben der staatlichen Befähigung auch eine kirchliche Unterrichtserlaubnis. Angesichts einer immer vielfältiger werdenden Gesellschaft erfülle der Religionsunterricht auch die wichtige Funktion, verschiedene Glaubensauffassungen und Religionen akzeptieren zu lernen. Dies sagte Kirchenpräsident Volker Jung in dem Gottesdienst, in dem er die christliche Pfingstgeschichte zum Ausgangspunkt seiner Predigt machte. Sie erzählt von der Vielgestaltigkeit der christlichen Urgemeinde vor fast 2000 Jahren und den damit verbundenen Herausforderungen.

„Es ist bis heute ein großes Thema unserer Gesellschaft, die neu lernen muss, mit kultureller und religiöser Vielfalt und Verschiedenheit zurechtzukommen“, sagte Jung. Manche setzten dabei „auf den Geist der Abgrenzung“. Jung: „Ich halte das für gefährlich – besonders den Rückfall in neuen Nationalismen.“ Die biblische Pfingstgeschichte verweise dagegen auf ein „gutes Miteinander in aller Verschiedenheit“, das möglich sein könne. Dies bedeute auch darauf zu vertrauen, „dass Gottes Geist Menschen erfüllen kann, die meinen Glauben nicht teilen“, so Jung. Er sprach sich in dem Gottesdienst für einen durch die Kirchen verantworteten Religionsunterricht an Schulen aus. Nach seiner Ansicht ist Religion ein Teil des menschlichen Geistes, sagte er in seiner Predigt. Es sei deshalb wichtig, Inhalte des Glaubens „auch an die öffentlichen Schulen zu holen“.

Glaube sei zudem nach christlichem Verständnis keine reine Privatsache. Der Kirche ist es nach Jung „ins Stammbuch geschrieben, dass die Rede von Gott öffentliche Rede sein soll“. In der Schule bedeute dies, intensive, konstruktive und auch kritische Auseinandersetzung mit den Inhalten des Glaubens.

In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) werden pro Jahr rund 200 Lehrerinnen und Lehrer in zwei großen Gottesdiensten bevollmächtigt. Über 6000 Lehrkräfte unterrichten im Kirchengebiet derzeit evangelische Religion. Dazu kommen rund 950 Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer mit Aufträgen im Schuldienst sowie etwa 200 hauptamtliche Schulseelsorgerinnen und -seelsorger.

Für die Förderung und Begleitung der religionspädagogischen Arbeit hat die EKHN fünf Kirchliche Schulämter und das mit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gemeinsame Religionspädagogische Institut in Marburg mit seinen regionalen Arbeitsstellen eingerichtet.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert das Recht auf konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Damit übernimmt der Staat die Verpflichtung zur Einrichtung, organisatorischen Einbettung und personellen Absicherung des Religionsunterrichtes. Die inhaltliche Verantwortung für den Religionsunterricht gibt der Staat an die betreffenden Kirchen ab. Sie sind für die Themen der Lehrpläne, für die vermittelten Inhalte, für die verwendeten Unterrichtswerke und die fachliche Integrität und Qualität der Lehrkräfte verantwortlich. Gleiche Bedingungen gelten für den neuen islamischen Religionsunterricht, der aus Sicht der EKHN einen wichtigen Beitrag zur Integration der muslimischen Gläubigen in die Gesellschaft bei gleichzeitiger Wahrung ihrer Identität leisten kann.