Allianz für freien Sonntag mahnt in Kommunen Wissen um Rechtslage an Drucken E-Mail

thumb_1allianzfuerfreiensonntagrlpthumb_1allianzsthl0616_becrima-MAINZ/RHEIN-LAHN. (12. September 2016) Die Allianz für den freien Sonntag Rheinland-Pfalz hat alle Kommunen im Land angeschrieben, die aktuelle Rechtsprechung in Sachen Ladenöffnungen zu beachten. Sie habe den Eindruck, dass Genehmigungen für Sonntagsöffnungen im Einzelhandel oft nach „Gutdünken“ erteilt würden anstatt auf Basis des geltenden Rechts, bemängelt die Allianz, der Kirchen und Gewerkschaft angehören.

 

„Es ist für uns nicht nur überraschend und unverständlich, sondern vor allem ärgerlich, wie wenig Kommunalverwaltungen offensichtlich die aktuellste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu Sonntagsöffnungen im Einzelhandel kennen und diese berücksichtigen“, sagt Hans Kroha, Landesfachbereichsleiter Handel von ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland und Mitglied der „Allianz für den freien Sonntag Rheinland-Pfalz.

Die Verantwortlichen in zahlreichen rheinlandpfälzischen Kommunen erteilten Ausnahmegenehmigungen für verkaufsoffene Sonntage, als ob diese nach Gutdünken „frei verfügbar“ seien. „Demgegenüber hat die höchstrichterliche Rechtsprechung gerade in den vergangenen zwei Jahren deutliche Hinweise zu unerlässlichen Anforderungen und Voraussetzungen für eine Sondererlaubnis für verkaufsoffene Sonntage gegeben – sie müssten nur beachtet und befolgt werden!“

Aus diesem Grund informiert die „Allianz für den freien Sonntag in Rheinland-Pfalz“ zurzeit alle Kommunalverwaltungen im Bundesland über die wichtigsten Punkte aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11. November 2015 hinsichtlich

•der notwendigen Dominanz der Anlassveranstaltung gegenüber der sonntäglichen Ladenöffnung
•der zwingenden Abgrenzung des von beiden eigenständig ausgelösten Besucherstromes
•des notwendigen Vergleichs der räumlichen Ausdehnung von Anlass und geöffneten Ladengeschäften
•und der möglicherweise erforderlichen Beschränkung eines verkaufsoffenen Sonntags auf bestimmte Handelszweige.

„Wir wollen mit unserem Schreiben auf diese Rechtsprechung hinweisen und damit verhindern, dass niemand erklären kann, man habe von solchen Entscheidungen nicht gewusst“, so Hans Kroha weiter. „Wir gehen aber davon aus, dass die kommunalen Verwaltungen eigentlich nicht gesondert darüber informiert und zur Einhaltung der geltenden Rechtsprechung angehalten werden müssen.“

Die Allianz bietet zu diesem Thema eine Fachtagung mit dem Titel „Zeit ist unbezahlbar“ am 27. Oktober 2016 in Mainz an und hat dazu auch die Vertreter der Städte und Gemeinden eingeladen. Dabei geht es auch um den gesellschaftlichen Wert des freien Sonntages für die Gesellschaft.