Dekanat Nassauer Land bietet Gemeinden Trägerschaft für ihre Kitas an Drucken E-Mail

thumb_1gt-gruppes_becrima-NETZBACH/RHEIN-LAHN. (3. April 2017) Mit großer Mehrheit hat die Synode des evangelischen Dekanats Nassauer Land am Wochenende in Netzbach einem neuen Trägermodell für Kindertagesstätten zugestimmt. Evangelische Kirchengemeinden, die einen oder mehrere Kindergärten betreiben, können die Trägerschaft ans Dekanat übertragen, das dort nun eine hauptamtliche Geschäftsführung ansiedeln kann. Mit dieser gemeindeübergreifenden Trägerschaft (GüT) auf Dekanatsebene will das Dekanat unter anderem Kirchenvorstände von Verwaltungsaufgaben entlasten.

Im Dekanat Nassauer Land gibt es derzeit 33 Kindertagesstätten (Kitas) in Trägerschaft evangelischer Kirchengemeinden mit zirka 100 Gruppen. Um eine halbe Geschäftsführungs-Stelle ausschreiben zu können, wären mindestens so viele Kirchengemeinden notwendig, dass 25 Gruppen zusammenkommen, wie der stellvertretende Dekan Christian Dolke den Synodalen erläuterte. Bevor die 85 Synodalen bei fünf Gegenstimmen und acht Enthaltungen dem Modell zustimmten, wurden noch einmal Vorteile und Bedenken zu dem Modell ausführlich diskutiert.

thumb_1a-sy010417saal_becrima-Pfarrerin Yvonne Fischer (Friedland) bemängelte, dass viel Entscheidungsmacht abgegeben werde, die Verantwortung für die teuren Gebäude aber bei den Kirchengemeinden verbleibe. Um alle Gemeinden zum Mitmachen zu animieren, sei das „noch nicht das beste Modell, das ich mir wünschen würde“, meinte sie. Klärungsbedarf sah Pfarrer Daniel Cremers (Flacht) für den Umgang mit den für die Kitas bestimmten Rücklagen in den Gemeinden. Pfarrer Friedrich Kappesser (Lahnstein) erinnerte an die Entstehung der Regionalverwaltungen und die erzwungene Fusion der Dekanate und befürchtete, dass aus der derzeit noch freiwilligen Nutzung des Modells auf lange Sicht eine Pflicht werde, weil „sich unsere Kirche nicht leisten kann, zwei Modelle nebeneinander zu ermöglichen“.

Nach Ansicht von Dekanin Renate Weigel sei das Modell vielleicht nicht das beste; aber schwieriger fände sie eins, dass zum Mitmachen zwinge. Das jetzige ermögliche aber, „dass wir damit losgehen“. Die Befürworter des Modells erhoffen sich eine Entlastung der Kirchenvorstände von zeitraubenden Verwaltungsaufgaben, die mit der Trägerschaft verbunden sind und in Kirchenvorstandssitzungen beraten und entschieden werden müssen, ganz abgesehen von Interessenkonflikten, die gerade Personalentscheidungen für Kirchenvorstände und Pfarrpersonen bedeuten können. „Das Modell ist ja als Unterstützung gedacht“, sagte Jörg Meister (Holzappel). Pfarrer Harald Wilhelm (Kaub) appellierte, realistisch zu bleiben; in mehr als 50 Prozent der Sitzungszeit seines Kirchenvorstands gehe es um Kita-Fragen. „Das überfordert uns auf Dauer, wir werden ja in den Kirchenvorständen nicht mehr, sondern weniger.“ Von der GüT erhofft er sich mehr Kompetenz und Kontinuität.

Auch die in der Regel mangelnde pädagogische Sachkompetenz ehrenamtlicher Kirchenvorstände kam zur Sprache. „Was bedeutet das eigentlich für gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher, die mit ihren Fragen da auf Laien und ich nenne es mal Hobby-Leitungen treffen?“, formulierte Stephan Witt (Frücht), warum er sich bei Beratungen im Kirchenvorstand zum Thema Kita immer etwas unwohl fühle.

thumb_1a-sy010417bickel_becrima-Vera Bickel, Projektkoordinatorin für gemeindeübergreifende Trägerschaften im Zentrum Bildung der EKHN, verwies auf die Kooperations- und die Übergabeverträge, die mit jeder Kirchengemeinde nun einzeln verhandelt und abgeschlossen werden, die sich an der GüT beteiligen wollen. „Wir leben nicht im rechtsfreien Raum“, antwortete sie dem Vorsitzenden der Mitarbeitervertretung im Dekanat Nassauer Land Andreas Barth. Der forderte, dass Kirchengemeinden, die GüT nutzen, Erzieherinnen und Erzieher in ihren Sorgen ernst nehmen und ausreichend informieren; „es gibt in den Teams viele Befürchtungen und Fragen, wie sich das Modell auf ihr Arbeitsverhältnis auswirkt“.

thumb_1a-sy010417gremien_becrima-In einer Satzung, die die Synode ebenfalls mehrheitlich beschloss, sind die Verantwortlichkeiten geregelt. Danach bleibt die Kirchengemeinde weiterhin für die inhaltliche und religionspädagogische Konzeption verantwortlich und wird auch in die örtlichen Personalentscheidungen verbindlich eingebunden. Gremien der Trägerschaft sind eine Mitgliederversammlung, örtliche Kita-Vertretungen und ein Trägerausschuss des Dekanats. Sollten sich genügend Kirchengemeinden an dem Modell beteiligen, soll es am 1. Januar 2018 starten.

Noch in den alten Dekanatsgrenzen erarbeitete ein Arbeitskreis seit mehr als drei Jahren das Modell, listete unter anderem sämtliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten einer Kita-Trägerschaft auf, beriet über deren Neuverteilung zwischen Dekanat und Gemeinden und thumb_1a-sy010417dolke_becrima-stellte es Kirchengemeinden, Kita-Leitungen und MAV vor. Christian Dolke, der die Gruppe leitete, hatte vor der Beratung die Bedeutung evangelischer Kindertagesstätten hervorgehoben, die auf dem Subsidiaritätsprinzip basiere. Mit ihm hätten die Erfinder des Grundgesetzes einer staatlichen Gleichschaltung vorbeugen wollen. Der Theologe warnte vor den Alternativen, wenn Kirchenvorstände ihre Einrichtungen wieder an den Staat abgeben. Dann habe man keinen Einfluss mehr darauf, ob Kindern Ostern als Frühlings- oder Hasenfest vermittelt wird und Weihnachten als Winterfest, an dem es ausschließlich um Liebe und Geschenke geht. Bernd-Christoph Matern

Zum Foto (links oben):
Die Vorsitzende des evangelischen Dekanats Nassauer Land Anja Beeres (rechts) dankte Mitgliedern einer Steuerungsgruppe, die seit mehr als drei Jahren ein gemeindeübergreifendes Kindertagesstätten-Trägermodell erarbeitet. Die Synodalen befassten sich intensiv mit der Kita-Trägerschaft auf Dekanatsebene, bevor sie dem Modell zustimmten. Fotos: Matern