Gern: Hartz-IV-Urteil ist ein Triumph für das Recht der Schwachen Drucken E-Mail

thumb_1drwolfganggern09RHEIN-LAHN/FRANKFURT. (9. Februar 2010) „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Triumph für das Recht der Schwachen. Das Existenzminimum beim Kinderregelsatz muss neu definiert und die Kinderregelsätze müssen angehoben werden. Beides ist längst überfällig, der jahrelange Widerstand der Nationalen Armutskonferenz hat sich gelohnt“, kommentierte der Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (NAK), Pfarrer Dr. Wolfgang Gern, das heutige Urteil in Karlsruhe.

Die bisherigen Kinderregelsätze reichen nicht, um auch nur ein Mindestmaß dessen zu sichern, was ein Kind zum menschenwürdigen Leben braucht, erklärte so Gern. Die NAK habe immer darauf hingewiesen, dass die Hartz IV-Reformen besonders Kinder ausgrenzen. Insgesamt leben drei Millionen Kinder in Armut. „Kinderarmut bedeutet: keinen Platz haben zum Hausaufgabenmachen oder Spielen, schlecht ernährt und häufiger krank sein, weniger Hilfen bei schulischen Problemen haben. Es bedeutet häufiger Schulabbrüche, geringe Chancen im Berufsleben – und vor allem: früh erfahren, dass man nicht mithalten kann“, schilderte NAK-Sprecher Gern, der auch Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau ist.

„Das Urteil hat uns vor Augen geführt, dass sich auch die Regelsätze für Erwachsene am tatsächlichen Bedarf orientieren und erhöht werden müssen.“ Für die Nationale Armutskonferenz sei es ein Erfolg, dass schon das Bundessozialgericht das Positionspapier der NAK zu Kinderarmut in seiner Urteilsbegründung zitiert hatte. Nötig sei darüber hinaus eine abgestimmte Politik zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, die begleitende Hilfen und damit Wege aus der Armut sichere: „Sinnvoll wäre es, in einem ersten Schritt diejenigen Familien von den Kosten für zum Beispiel Lernmittel, Kindergarten, Hort, Schülerfahrkarte und Schulessen zu befreien, die zu wenig Einkommen haben“, so Gern.

Die Bundesregierung hätte nicht darauf warten dürfen, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt nach über einem Jahr ein Urteil fällt, sondern frühzeitig eine Neuregelung vorlegen müssen. „Das Urteil ist daher eine herbe Kritik an der Politik, die wusste, dass die Regelsätze falsch sind“, bekräftigte Gern. Jetzt sei schnelles Handeln gefragt. Statt Reiche zu entlasten, müsse Solidarität gewährleistet sein. „Der Sozialstaat ist ein soziales Recht und eine kulturelle Errungenschaft, auf die wir stolz sein sollten.“ Seit Jahren kämpfe die Nationale Armutskonferenz gegen einen Umbau des Sozialstaates, der am Verhalten einkommensarmer Menschen ansetze und ihnen die Schuld an ihrer Situation gebe. „Wir brauchen eine ausreichende soziale Grundsicherung, die ein Leben in Würde und Teilhabe ermöglicht“, so NAK-Sprecher Gern.

Das Positionspapier der Nationalen Armutskonferenz zu Kinderarmut finden Sie hier.