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RHEIN-LAHN/DARMSTADT. (21. April 2011) Heute ist Gründonnerstag. Christen erinnern sich an den Weg Jesu ans Kreuz, das letzte Abendmahl mit seinen Jüngern, wie er ihnen die Füße wusch, ein Zeichen der Nächstenliebe und dafür, das es unter Menschen kein oben und unten gibt. Immer mehr Menschen scheint das einerlei. Sie würden den heutigen Abend und die kommenden beiden Tage lieber einmal mehr zum Party machen oder Einkaufen nutzen, anstatt Leiden, Sterben und Tod im menschlichen Leben einen öffentlich geschützten Zeitraum zu geben.
Gibt es dazu im Rest des Jahres tatsächlich so selten Gelegenheit? Muss sich der Einzelne in seiner individuellen Freiheit eingeschränkt vorkommen, wenn an Gründonnerstag, Karfreitag und Ostern nicht nur für Christen arbeitsfrei die Möglichkeit besteht, über ganz elementare Menschheitsthemen nachzudenken? Im Folgenden finden Sie eine Stellungnahme von Kirchenpräsident Dr. Volker Jung zum bundesweit diskutierten Thema „Karfreitagsruhe“.
"In unserer Spaß- und Erlebnisgesellschaft" stelle der Karfreitag eine besondere Provokation dar, weil er als einzig verbliebener arbeitsfreier Tag Leiden, Sterben und Tod thematisiert, so der Kirchenpräsident. Damit schaffe er Zeit und Raum für Stille, Schmerz und Trauer. Dies seien heutzutage weitgehend tabuisierte und ins Private abgedrängte Themen. Der Karfreitag aber mache sie öffentlich. Wer diesen Feiertag inhaltlich entkernen will, der wird ihn letztlich abschaffen, so Jung. Die Alternative sei nicht unbedingt ein Party-Freitag, sondern könnte auch „Normaler Arbeitstag“ heißen.
„Der Ruf nach individueller Freiheit klingt abstrakt immer gut“, schreibt Jung und weiter: „Im konkreten Detail zeigt sich seine Schwäche. Warum gibt es Verkehrsregeln? Warum fordern viele ein Nachtflugverbot? Weil die Freiheit der einzelnen mit dem Wohl der anderen abgewogen werden muss. Jeder einzelne Tanz für sich mag wenig stören. Aber dabei bleibt es ja nicht.“
Jungs gesamte Äußerungen zum Feiertagsgesetz, in dem auch das Tanzverbot an Karfreitag geregelt ist, finden Sie hier.
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