Pflege: Entlastungsbeitrag aus 2015 noch bis Ende des Jahres abrufbar Drucken E-Mail

thumb_1pspLOGO_grothumb_1a-sparen_copyright-by-becrima-RHEIN-LAHN. (31. Januar 2018) Pflegebedürftige Menschen haben im Fall einer Pflegeeinstufung durch ihre Pflegekasse neben Pflegegeld oder Sach- beziehungsweise Kombinationsleistungen auch Ansprüche auf einen so genannten Entlastungsbetrag. Eine Sonderregelung ermöglicht, entsprechende Leistungen auch noch rückwirkend bis Ende 2018 abzurufen. Darauf weisen die Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis hin.

Bis Ende 2016 hieß dieser Entlastungsbeitrag „zusätzliche Betreuungs- und Entlas-tungsleistungen“ und wäre eigentlich längst verfallen. Jedoch hatte der Gesetzgeber mit dem Pflegestärkungsgesetz, das zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten war, eine Sonderregelung eingeführt. So können solche nicht genutzten Leistungen aus den Jahren 2015 und 2016 noch bis Ende 2018 abgerufen werden. Diese Leistungen gelten pauschal als nicht verfallen sondern als „angesparte“ Mittel und stehen für Kosten der Tagespflege, Kurzzeitpflege und bestimmte ambulante Leistungen immer noch zur Verfügung.

Auch für Kostenerstattungen aus den Jahren 2015 und 2016 können diese Beträge gegen Vorlage entsprechender Rechnungen und Quittungen noch bei der jeweiligen Pflegekasse angefordert werden. So erläuterte etwa die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einer Pressemitteilung, dass ein Pflegebedürftiger, der beispielsweise in den Jahren 2015 oder 2016 in Kurzzeitpflege war, die Eigenanteilsrechnung noch bei der Pflegekasse einreichen kann.

Wer diese Leistungen noch nutzen möchte, sollte sich bei seiner Pflegekasse informieren, wie viel Guthaben noch vorhanden ist. Bei Fragen stehen auch die Pflegestützpunkte als Anlaufstellen zur Verfügung:

• Bad Ems, Kirchgasse 15-17 – Tel.: 02603/5750 + 70587
• Diez, Friedhofstraße 19 – Tel.: 06432/919813 + 9528870
• Lahnstein, Gutenbergstraße 8 – Tel.: 02621/940820 + 940869
• Nastätten, Borngasse 14a – Tel.: 06772/939614 + 939620

Im Internet: www.pflegestuetzpunkte.rlp.de