Schulbegleiter der Stiftung Scheuern erleichtert den Schulalltag Drucken E-Mail

thumb_a-laradollschulbegleiter0317NASSAU/RHEIN-LAHN. (27. März 2017) Unter dem Motto „Inklusion macht Schule“ stellt die Einrichtung ab sofort Schulbegleiter zur Verfügung. Was das ist? Kurz gesagt: Ein Schulbegleiter ermöglicht es Kindern und Jugendlichen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung, trotz ihres Handicaps am Regelschulalltag teilzunehmen.

 

Der Schulbegleiter übernimmt keine Lehrtätigkeit, sondern begleitet den Schüler während dessen Schulzeit oder während eines Teils der Schulzeit, um die Förderleistungen zu gewährleisten, die sich aus dem individuellen Bedarf des Kindes oder Jugendlichen ergeben.

Hier nur drei von vielen Beispielen, wie sie tagtäglich in der Praxis vorkommen können: Einem Kind, das im Rollstuhl sitzt, wird der Schulbegleiter dabei helfen, Rollstuhlrampen zu bewältigen und vorhandene Barrieren zu überwinden. Bei einem Schüler mit geistiger Beeinträchtigung wiederholt und vereinfacht er dagegen nicht verstandene Aufgabenstellungen. Und bei einem Jugendlichen, der am Asperger-Syndrom, einer Form des Autismus, leidet, wird er den Schwerpunkt seiner Arbeit darauf legen, die Kommunikation und Interaktion mit anderen Menschen zu fördern.

Wichtig zu wissen ist bei alledem: Ebenso wie jeder zu betreuende Schüler anders ist, gestaltet sich auch die Arbeit des Schulbegleiters von Fall zu Fall unterschiedlich. „Er wird seine Hilfeleistungen niemals pauschalisieren, sondern immer am individuellen Bedarf des jeweiligen Kindes oder Jugendlichen orientieren“, betont Lara Doll. Die Erziehungswissenschaftlerin ist bei der Stiftung Scheuern Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Thema Schulbegleiter. „Anspruchsberechtigt sind nach dem Sozialgesetzbuch Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen sowie Kinder und Jugendliche mit einer drohenden oder manifesten seelischen Beeinträchtigung“, erklärt sie die Voraussetzungen.

Eltern, auf deren Kinder das zutrifft, stellen einen formlosen Antrag beim Jugend- oder Sozialamt des Landkreises und fügen diesem, um das Verfahren eventuell zu beschleunigen, eine Stellungnahme und ein ärztliches Gutachten bei. Genehmigt die Behörde den Antrag, stellt Lara Doll den für  Tochter oder Sohn geeigneten Schulbegleiter zur Seite. Natürlich berät sie auch gerne im Vorfeld. Übrigens: An Förderschulen besteht der Anspruch selten, auch wenn der Schüler eine körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung hat.

Kontakt: Lara Doll, Stiftung Scheuern, Telefon 02604/9790, Mobil 0159/04523185, E-Mail Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können