Seelsorgerinnen hoffen auf sensibleren Umgang mit Sternenkindern Drucken E-Mail

thumb_1kindergrabmalsymbol2005-cm-RHEIN-LAHN/LIMBURG. (8. Februar 2013) Als „Sternenkinder“ werden Kinder bezeichnet, die mit weniger als 500 Gramm Gewicht vor, während oder nach der Geburt sterben. Sie können jetzt auch amtlich einen Namen bekommen, was zugleich die Möglichkeit einer Bestattung eröffnet. Die entsprechende Gesetzesänderung, die der Bundestag jetzt beschlossen hat, wurde in der Region von der Krankenhaus-Seelsorge mit großer Zufriedenheit aufgenommen.

"Das ist für viele betroffene Eltern eine große Erleichterung", sagt Pfarrerin Maike Kniese, die als Krankenhaus-Seelsorgerin in Diez die Gefühle kennt, die Eltern oft noch viele Jahre und Jahrzehnte nach einer Fehlgeburt quälen. Dass dieser Verlust, den die Eltern erleiden, nun auch in einem amtlichen Dokument mit einem eingetragenen Namen offiziell anerkannt wird, sei eine große Hilfe in der Bewältigung ihrer Trauer, weiß Kniese.

Auch ihre im Dekanat Nassau arbeitende Amtsschwester Gisela Schmidt begrüßt die Gesetzesänderung und erhofft sich von ihr mehr Sensibilität in der Bevölkerung für die Situation betroffener Eltern. „Viele fühlen sich sogar im familiären Umkreis unverstanden, weil das Ereignis tabuisiert, also im wahrsten Sinne totgeschwiegen wird“, so die Krankenhausseelsorgerin. Die jetzige Möglichkeit, in Fällen einer Fehlgeburt ein ordentliches Begräbnis zu erhalten, ist für die beiden Seelsorgerinnen ein weiterer wichtiger Schritt, den schmerzhaften Verlust besser zu verarbeiten.

Ein erster wurde getan, als im Herbst vor zehn Jahren mit der Einrichtung einer Kindergrabstätte auf dem Limburger Friedhof den Angehörigen ein sichtbarer Raum in der Öffentlichkeit für ihre Trauer gegeben wurde. Wie in Limburg arbeiteten später auch Krankenhäuser, Kommune sowie die Krankenhausseelsorge der evangelischen und der katholische Kirche in Lahnstein zusammen, damit auf dem dortigen Friedhof ebenfalls eine öffentliche „Ruhestätte für die Allerkleinsten“ eingerichtet werden konnte; es ist das einzige Kindergrabmal für Sternenkinder im Rhein-Lahn-Kreis.

"Einen Ort der Trauer zu haben, auch das jährliche ökumenische Gedenken am world wide candle lighting im Dezember, wie wir es in Lahnstein praktizieren, lässt die Betroffenen allmählich ihren Frieden schließen mit dem Geschehenen“, ist die Erfahrung von Gisela Schmidt. „Außer vielleicht einem Ultraschall-Bild haben Mutter und Vater ja nichts von ihrem Kind. Und für die Umwelt ist es gar nicht wahrnehmbar, weshalb sich die Eltern in ihrer Trauer oft sehr allein vorkommen“, sagt Maike Kniese. Die standesamtliche Beurkundung des Namens, mit der gleichzeitig eine Bestattung möglich wird, mache die Existenz des Kindes nun auch für die Menschen im Umfeld eher wahrnehmbar, auch wenn es nie „das Licht der Welt erblickte“.

Unabhängig davon, ob sich Eltern für ein eigenständiges Begräbnis oder eine Gedenkfeier am Kindergrabmal entscheiden, sei vielen der christliche Glaube ein gewisslicher Trost, dass kein Leben verloren gehe, sondern jedes Kind in Gottes Hand geborgen sei, ergänzt Gisela Schmidt. So steht es auch als Inschrift an der Gedenkstätte in Lahnstein: „Die Sonne ging unter, bevor es Abend wurde, aber es wird einen neuen Morgen geben“. Bernd-Christoph Matern